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Die gesetzliche Unfallversicherung deckt auch Schadensfälle in denen Kinder betroffen sind. Aber in bestimmten Fällen springt die gesetzliche Krankenversicherung nicht ein. Eigentlich sollte die gesetzliche Krankenversicherung im Falle eines Unfalls greifen, doch ist auch finanziell für Sicherheit gesorgt? In einigen Fällen kommt es jedoch vor, das die gesetzliche Versicherung für Kinder keine oder nur ungenügende Leistungen zahlt. Kinder deren gesetzliche Unfallleistungen nicht ausreichend bemessen sind, sind vor den Folgen einer durch einen Unfall bedingten Beeinträchtigung nicht zu genüge abgesichert. Nur die private Unfallversicherung für Kinder bietet eine ausreichende finanzielle Absicherung.
Jugendliche und Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung im Eintreten von Unfällen in Kitas, Hort und Tagesstätten, Berufsschulen, Universitäten oder andere Ausbildungsstätten sowie im Fall eines Unfalls auf dem Weg dorthin geschützt.
Die private Unfallversicherung für Kinder bietet finanziellen Schutz
Ein Großteil der Unfälle unterliegt leider jedoch nicht dem gesetzlichen Versicherungsschutz. So zum Beispiel in der Freizeit oder zu Hause beim Spielen, während eines Einkaufs im Supermarkt oder bei Bekannten. Knapp 60 Prozent der Unfälle in denen Kinder verunglückt sind, passieren in der familiären Wohnung. Häufige Verletzungen sind Stürze, Verbrennungen, Vekehrsunfälle und Vergiftungen durch Haushaltsartikel.
Während des Besuches der Bildungseinrichtung sind private Tätigkeiten nicht versichert. Sollte ein Schüler seinen Heimweg verlassen, um etwas im Supermarkt einzukaufen, würde im Falle eines Autounfalls, die Versicherung keine Leistungen auszahlen. In so einem Fall sind Kinder nur durch eine private Unfallversicherung für Kinder geschützt. So auch bei einem Unfall auf einem Indoorspielplatz oder Kinderspielplatz.
Im Falle eines Unfalls auf dem Weg zur oder von der Bildungseinrichtung greift natürlich der gesetzliche Unfallschutz für Kinder. Dieser ist jedoch im Falle eines ernsten Unfalls zu niedrig bemessen, da sie in keinem Fall eine angemessene finanzielle Absicherung ihrer Kinder darstellen kann. Nur eine private Unfallversicherung für Kinder bietet jedoch eine ausreichende Absicherung im Falle eines Unfalls.
Die gesetzliche Unfallrente ist gering
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung haben die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle eines Unfalls den Zweck, dem Kind eine allgemeine Schulbildung , sowie angemessene Berufs- oder Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder trägt die anfallenden Behandlungskosten für notwendige medizinische Behandlungen, Reha Sport und Reha-Aufenthalte, um die vollständige Genesung des Kindes zu fördern.
Sollten aufgrund des Unfalls gesundheitliche Folgeschäden für das Kind auftreten und diese zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von zwanzig Prozent führen, wird dem Kind eine sogenannte Verletztenrente gezahlt.
Die Berechnung dieser Rente stützt sich auf Paragrafen 56 und 85 SGB VII. Aus ermittelten unfallbedingten Grad der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Jahresarbeitsverdienst wird so die Höhe der Rente berechnet.
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